Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden: ====Text==== ===Wirtschaft und Soziales=== ==Die Piraten fordern eine sofortige ersatzlose Streichung der Pendlerpauschale == Die Piratenpartei Österreichs fordert eine ersatzlose Streichung des Pendlerpauschale. Diese setzt ökonomisch und ökologisch grundsätzlich falsche Anreize; sie fördert es beispielsweise, sich im Grünen anzusiedeln und dann in die Ballungsgebiete zu pendeln. Die Folge davon sind Zersiedelung und die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs und damit erhöhter Verbrauch fossiler Brennstoffen, Zerstörung der Umwelt und Verkehrsüberlastung. Für den Großteil der Arbeitnehmenden entstehen durch den Absetzbetrag keine oder nur sehr geringe Steuervorteile. Das Pendlerpauschale trägt auf diesem Umweg zu einer ungerechten Umverteilung von unten nach oben bei. ====Begründung==== https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/193/Seite.800600.html die pendlerpauschale bedeutet nicht nur, dass mit dieser steuerbegünstigung beschäftigte in höheren steuerprogressionen deutlich begünstigt werden, sondern setzt auch in bezug auf klimarelevante auswirkungen falsche anreize! gefördert wird der individuelle verkehr (mit allen bekannten auswirkungen wie verkehrsüberlastungen und parkraumbewirtschaftung) und somit sinnloses vergeuden von fossilen energien anstatt mit geeigneten massnahmen den öffentlichen verkehr zu stärken. durch die pendlerpauschale wird auch die verhüttelung des grüngürtels rund um die städte begünstigt! es macht es leichter „weiter weg“ vom arbeitsplatz zu wohnen. die derzeitige gestaltung der pendlerpauschale sorgt dafür, dass autopendler aus dem unmittelbaren speckgürtel bis 20 km rund um die grossen städte alleine 40 % der mittel lukrieren. nutzer öffentlicher verkehrsmittel (zug- und busfahrer) aus diesen regionen bekommen gar nichts! die pendlerpauschale wurde lt. statistik austria im jahr 2011 von insgesamt 786.613 arbeitnehmern in anspruch genommen und reduzierte deren bemessungsgrundlage um 843 mio – also rund 1.060,-/person. bei einer durchschnittlichen versteuerung von 40 % bedeutet das einen steuerausfall von rd. 340 mio. diese berechnung bezieht sich auf 2011 und die summe der entgangenen steuern wird nach der reform im jahr 2013 nochmals erhöht – ca auf 400 mio. wenn wir uns jetzt vor augen halten, dass diese steuerermässigung eigentlich kontraproduktiv im sinne des klimaschutzes ist, gleichzeitig aber zb mehrere 100 mio auf den unis fehlen, das defzit des staatshaushaltes rekordausmasse angenommen hat, die kosten im gesundheitssektor und für arbeitsmarktmassnahmen steigen usw. usw. gibt es keine vernünftigen gründe um derartige „steuerzuckerln“ aufrecht zu erhalten. anregung – anpassungszeitraum zehn jahre erscheinen mir viel zu lang. mein vorschlag wäre: mit beginn der nächsten legislaturperiode