In die Geschäftsordnung soll folgender Paragraph aufgenommen werden:
§§ Salzburger Piratenpartei
(1) Die Piratenpartei Österreichs fühlt sich der Salzburger Piratenpartei in freundschaftlicher Kooperation verbunden und schätzt die enge Zusammenarbeit. Eine Verschmelzung der beiden Parteien zu einem späteren Zeitpunkt wird seitens der Piratenpartei Österreichs als wünschenswert erachtet, wir akzeptieren aber, wenn dies von der Salzburger Piratenpartei zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gewünscht wird. Zur genaueren Klärung der Modalitäten der Zusammenarbeit dienen die folgenden Bestimmungen.
(2) Die Piratenpartei Österreichs tritt in Salzburg nicht zu Wahlen auf Landesebene oder darunter an und unterstützt dort ausschließlich die Salzburger Piratenpartei. Im Gegenzug unterstützt die Salzburger Piratenpartei in Österreich außerhalb Salzburg ausschließlich die Piratenpartei Österreichs.
(3) Bei bundesweiten Wahlantritten erfolgt ein gemeinsamer Wahlantritt unter dem Dach und mit dem Programm der Piratenpartei Österreichs. Die Kandidatennominierung für Wahllisten auf Landesebene und darunter obliegt in Salzburg der Salzburger Piratenpartei.
(4) Doppelmitgliedschaften in der Piratenpartei Österreichs und der Salzburger Piratenpartei sind explizit erwünscht. Salzburger Mitglieder der Piratenpartei Österreichs sowie Mitglieder der Salzburger Piratenparteil werden auf diesen Umstand und die aus einer Doppelmitgliedschaft resultierenden Vorteile explizit hingewiesen. Etwaige Sonderkonditionen betreffs des Mitgliedsbeitrags für Doppelmitglieder regelt die Bundesfinanzordnung.
(5) Die Piratenpartei Österreichs unterstützt etwaige Bestrebungen der Salzburger Piratenpartei, Beobachterstatus bei den Pirate Parties International zu erlangen.