'''Einleitung''' Dies ist eine Rahmeninitative für die BGV 2014 / 1 , die als Grundlage der Ausarbeitung von parteiinternen Abläufen dienen soll. Es gehören zu diesem weitere Zusatzanträge, die einzelne Prozesse genauer beschreiben. =Antrag= ===Thema=== Die Mitgliederversammlung möge folgendes beschließen: Für den Einsatz jeder Art von Softwareanwendung bzw. elektronisches Werkzeug ist ein zugehöriger Ablauf festzulegen. Für diesen Prozess ist eine Zielvorstellung zu entwickeln. Der Prozess ist vollständig durch Angabe aller betroffenen Orgeinheiten (wie z.B: AG, BV, SG, Crew usw) , sowie wechselseitiger Abhängigkeiten der Orgeinheiten zu Ergebnissen, deren Weiterverarbeitung und Eskalationsregelungen zu beschreiben. Abläufe innerhalb von Werkzeugen sind in organistorische Abäufe einzubetten, die Zuständigkeiten für die Erstellung von Ergebnissen festzulegen. Es ist auch die Weitergabe der Ergebnisse aus einzelnen Schritten zu fixieren und die Zusammenarbeit aller Beteiligten am Prozess zu beschreiben. Bereits eingesetze Tools sind dahingehend zu untersuchen, ob dafür Prozesse existieren. Falls nicht, sind die Tools in jedem Fall von bindenden Wirkungen auf die Partei zu befreien, nicht mehr als offizielle Medien sondern lediglich als Hilfswerkzeuge zu betrachten, bis genaue Abläufe für diese entwickelt und in der Partei implementiert wurden. Die Ziele, die Definition der Ergebnisse für das Werkzeug dürfen nicht im Werkzeug selbst '''festgelegt''' werden. =Begründung= Diese Rahmeninitiative beschreibt die grundlegende Vorgangsweise, die notwendig ist, damit elektronische Werkzeuge in produktiver Form eingesetzt werden können. Anhand der detailieren Prozesse in den Zusatzanträgen wird dargestellt, wie welche Ziele erreicht werden sollen. * Ein Prozess ist erst dann vollständig beschrieben, wenn alle beteiligten Bereiche, Personen, Materialen und Vorschriften einbezogen werden. Ein Werkzeug stellt immer nur eine Unterstützung eines Prozesses dar, niemals den Prozess selbst. Daher muß in geordneten Abläufen zuerst festgelegt werden, wofür das Werkzeug eingesetzt werden soll und was mit den Ergebnissen aus der Verwendung dieses Werkzeuges geschehen soll. (Z.B ist Photoshop oder Gimp ein Werkzeug. Die Zielvorstellung wäre eine werbewirksame Botschaft. Das fertige Bild ist das Ergebniss). * Ist nicht festgelegt was mit diesem Ergebniss gemacht werden soll, ist kein Prozess definiert. Ebenso ist kein Prozess vorhanden, wenn die Verarbeitungsfolge von Ergebnissen nicht definiert ist. (ist nicht geklärt dass aus einer Strichzeichnung durch eine andere Einheit dann die Colorierung erfolgen soll und diese Einheiten sind nicht miteinander durch definierte Weitergabe verknüpft, wird kein fertiges Bild entstehen oder nur zufällig) Auch wenn die Beschreibung des Eskalationswegs fehlt, ist diese nicht vollständig (Was passiert wenn ein Entwurf eines Bildes nicht rechtzeitig fertig wird zur Begutachtung?) * Das fertige Ergebnis ist wieder das Eingangsmaterial für einen neuen Arbeitsablauf. (Das fertige Bild kann dann in einer Webseite verwendet werden, deren Erstellung wieder auf Regelungen und geordneten Abläufen gründet) * Das Festlegen von wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen einer organisatorischen Einheit und einem zu erreichenden Ergebnis schafft das Interesse das gewünschte Ergebnis auch zu erreichen. (Die Gestaltern der Webseite benötigen das Bild zur Fertigstellung, daher sind sie interessiert das es vollständig entsteht. Für die Abgabe des Bildes wird ein Abgabetermin defineirt, nach dem das BIld nicht mehr angenommen wird. Daher muß die Gestaltung auf diesen Termin zuarbeiten, da sonst die gesamte Arbeit hinfällig ist und es aus einer Ersatzquelle bezogen wird.) * Das ein zu erreichendes Ziel für das Werkzeug nicht im Werkzeug selbst festgelegt werden darf, verhindert, dass Beschränkungen des Werkzeugs eine optimale Defnition verhindern. (Wird ein Bild in einem Bildbearbeitungsproramm entworfen, statt z.B: auf Papier skiziert, wird die Idee des fertigen Bildes bereits durch die dort vorhandenen Möglichkeiten beschränkt) Derartige Abläufe sind vom ersten Schritt bis zum endgültigen Ergebniss. dass keine weitere Bearbeitung mehr erfährt, festzulegen.