Ich beantrage folgende Änderung der Satzung:
§ 3 Neuer Absatz
Jedes Mitglied hat das Recht auf mittelbare Beteiligung (z. B. Stimmabgabe) gemäß der LDO durch Bevollmächtigung. (Eine derartige Bevollmächtigung wird an anderer Stelle in unseren Statuten auch als Delegation bezeichnet.) Bei physischen Mitgliederversammlungen ist hingegen ausschließlich eine unmittelbare Beteiligung (z. B. Stimmabgabe) zulässig, da hier wichtige Rahmenbedingungen wie Nachvollziehbarkeit, Transparenz sowie die jederzeitige Möglichkeit der unmittelbaren Stimmabgabe bzw. des Widerrufs der Bevollmächtigung nicht gegeben sind.
Begründung
Basis ist https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3721.html, daher ist eine vollständige Begründung auch dort zu finden.
In diesem Antrag versuche ich auf beide Seiten einzugehen, also auch die Argumente für https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3872.html zu berücksichtigen.
Der Hinweis dass wir auch die Bezeichnung "Delegation" an anderer Stelle verwenden ist sicher nicht verkehrt. Wenn dies nicht mehr der Fall ist kann man diesen Hinweis immer noch streichen, er ruft aber auch dann keine Widersprüche hervor.