Nichts neues hier, es geht nur um die Festschreibung des Status Quo in der LDO....

In § 10 der LDO soll hinzugefügt werden:

Text

(3) Die AG Liquid darf Updates, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung einspielen.

Begründung

Zunächst möchte ich erklären wer hier mit wem interagiert.

  • Liquid Software
    • Software hinter dem mehrere Urheber stehen. Urheber bestimmen wie die Software aussieht.
    • Rechtlich ist es nicht möglich die Urheber von Liquid dazu zu verpflichten was sie in die Software einbauen sollen oder was sie nicht verändern dürfen.
  • Liquid Instanz
    • Die Piratenpartei betreibt eine Instanz der Software. Sie ist also Lizenznehmer.
  • Piratenpartei
    • Möchte die Liquid Instanz nutzen und möchte bestimmen wie die Liquid Instanz aussieht
    • Die Piratenpartei möchte natürlich nicht dass die Funktionsweise von Liquid Instanz der Willkür der Urheber der Liquid Software unterliegt.
    • Die Piratenpartei möchte aber auch keine 20 Abstimmungen pro Woche ob nun ein Icon ausgetauscht werden darf oder nicht
  • AG Liquid
    • Bietet die Lösung für das Problem, war von Anfang an Teil des Konzepts
    • Setzt gemäß Satzung/GO/LDO die Interessen der Piratenpartei um
    • Trennung von Liquid Software und Liquid Instanz
    • Liquid Instanz muss nicht zwangsläufig alle Updates der Liquid Software einspielen
    • Bisher war die Regel in der AG Liquid: wenn an der Art wie Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen funktionieren etwas geändert werden soll, dann nicht ohne vorherigen Beschluss
    • Diese Regel wird damit formal auch in der LDO festgehalten

Damit unterliegt die Liquid Instanz nicht der Willkür der Urheber der Liquid Software und es benötigt aber auch nicht für jede Kleinigkeit einen Beschluss.

Die AG Liquid muss sich an Beschlüsse halten, d.h. wenn ein Beschluss der AG Liquid verbietet ein Update einzuspielen oder vorschreibt ein Update wieder herauszunehmen muss sie das machen.

Diskussion

Ich kann aus irgendeinem Grund nicht mehr im Forum posten, daher bitte nicht wundern wenn ich da nicht antworte...

Anregungen

  • Seit wann ist die Piratenpartei Lizenznehmer von Liquid? Wann wurde das beschlossen?
  • Einsatz von neuen Versionen nur nach vorherigem Beschluß
    • Der Titel der Initiative ist Festhalten der aktuellen Arbeitsweise und nicht Änderung der Arbeitsweise
  • Dort wurde über eine interne Namensänderung, aber nicht über die Änderung der Software (=Werkzeug) entschieden.
    • Doch es wurde über eine Änderung der Software entschieden. Genau das ist in dieser Abstimmung passiert. Hätte man nicht für eine andere Software gestimmt so hätten wir die reguläre Variante von LiquidFeedback behalten, ohne die vielen neuen Funktionen.
  • Wo ist in Deinem damaligen Antrag die Verwendung einer neuen Software definiert?
    • Vor i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist LiquidFeedback.
    • Nach i2610: LDO §1 (2): Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid.
    • Da die PSG als Urheber von LiquidFeedback eben dieses nicht umbenannt hat setzen wir mit diesem Beschluss die Software Liquid von einem anderen Urheber ein. Die Piratenpartei kann die Software auch gar nicht umbenennen sondern nur die Instanz - siehe oben. Daher ist dies wohl der Beschluss eine andere Software zu verwenden.