Antrag: folgendes soll der Finanzordnung hinzugefügt werden:
== Antrag zu §6. Rechnungsprüfung ==
(*) 3 Monate je nach Quartalsende wird für das bisherige Geschäftsjahr eine Bilanz nach österreichischem Recht (vgl. [http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a60123e62939db0544.de.html 1] [http://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c9484852308c2a60123e62939db0544.de.0/g2_2011_ugb_ausfuellbar.pdf 2]) veröffentlicht und allen Mitgliedern mitgeteilt.

== Begründung ==

Ich hab im [https://forum.piratenpartei.at/thread-8971-post-80808.html#pid80808 Forum] gelesen, dass die Piratenpartei angeblich Darlehen aufgenommen hat. Ist das ein Gerücht oder nicht, weiß ich nicht. Da die Daten in der BGF sowieso geführt werden müssen, sind dazu Anträge an die BGF eher Selbstbeschäftigung mit Routineaufgaben. Durch zuvorkommende Transparenz der Basiszahlen - eben eine Bilanz - könnte man dem zuvorkommen. Daher schlage ich diesen ersten Schritt zu ordnungsgemäßer Buchhaltung und Finanztransparenz vor.

== Anmerkung(en) ==
* vgl.: ([http://de.wikipedia.org/wiki/Bilanz#Aufbau_der_Bilanz 3])
* Eine Mitteilung kann zB. über den Newsletter als Link auf die Bilanz erfolgen.
* die Summierung zu diesen wenigen Zahlen sollte schaffbar sein.