Laut Lava wird in unserem Online-Abstimmungstool eine von ihm entwickelte Software eingesetzt.
Das ist aus meiner Sicht nicht legal, denn dies wurde durch die Basis nie genehmigt.
Während der Bundesgeneralversammlung in Graz im Oktober 2012 wurde der Einsatz von LiquidFeedback genehmigt.
In LiquidFeedback wurde lediglich die Umbenennung von LiquidFeedback in Liquid genehmigt, wobei nie die Rede davon war, dass dies eine neue Software bedeuten würde.
Zur Anmerkung, dass in der LDO Liquid als Werkzeug angeführt ist:
In der obigen Abstimmung war im Antrag auch nur angeführt, dass die Änderungen in Satzung und Geschäftsordnung durchzuführen sind, von der LDO war keine Rede.
Weiters bedeutet eine Umbenennung nicht, dass eine neue Software verwendet wird. Darin ist im Antrag schon gar nichts zu finden.