Da diese Frage immer wieder auftaucht und es anscheinend noch keine Klärung mit dem Innenministerium gibt, wird die Bundesgeschäftsführung als rechtsgeschäftliche Vertretung der Piratenpartei damit beauftragt, mit dem Innenministerium zu klären, ob für die Gültigkeit einer Satzung einer politischen Partei die entsprechende Version beim Innenministerium hinterlegt sein muss.

Dieser Sachverhalt geht aus dem Parteiengesetz 2012 §1(4) nicht eindeutig hervor.

@Anregung "Bringt nichts": Zumindest nach meinem Informationsstand gab es noch keine rechtliche Klärung, sondern es wurden immer nur persönliche Rechtsansichten geäußert.

@Anregung: "bitte selbst erledigen": '''Genau das ist ein derzeit eminentes Problem in der Piratenpartei, jeder macht, wie er glaubt und/oder will.'''
* Ich bin kein Mitglied der Bundesgeschäftsführung und habe daher keine Kompetenz, als rechtsgeschäftliche Vertretung zu agieren.
* Ich bin kein Mitglied des Bundesvorstandes und habe daher keine Kompetenz für die Außenvertretung.