Antrag

Die LDO wird folgendermaßen geändert:

in in §3 (4):

Alt

  • Parteiprogrammantrag direkt
    • Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 6/10
  • Satzungsänderung direkt
    • Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 7/10
  • Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen direkt
    • Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 6/10

Neu

  • Parteiprogrammantrag direkt
    • Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 6/10
      • Diskussion: > 28 Tage, Phasenübergang auf Eingefroren am 1. jedes Monats
  • Satzungsänderung direkt
    • Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 7/10
      • Diskussion: > 28 Tage, Phasenübergang auf Eingefroren am 1. jedes Monats
  • Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen direkt
    • Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
      • Mehrheit: > 6/10
      • Diskussion: > 28 Tage, Phasenübergang auf Eingefroren am 1. jedes Monats

und folgender Absatz soll unter §8 eingefügt werden:

(7) Beschlüsse nach (1) sind unabhängig vom Zeitpunkt der Beschlussfassung aufsteigend nach der Themennummer umzusetzen.

Erklärung

Der Phasenübergang von Diskussion in Eingefroren findet automatisch für alle Themen am 1. des Monats 0:00 Uhr statt. Nur Themen, die schon mindestens 28 Tage in der Diskussionsphase waren, kommen in die nächsten Phasen. Themen, die unter 28 Tagen in der Diskussionsphase waren, kommen erst am 1. des nächsten Monats in die Eingefroren-Phase. Die Diskussionsphase dauert somit von 28 bis maximal 59 Tagen.

Durch diese Änderung ergeben sich fixe Zeiträume für die Abstimmung (jeweils ab 15. des Monats bis 30.; Ausnahme Februar: bis 1./2. März) und auch für die Einbringung der Anträge bzw. das Überschreiten des Themen-Quorums gibt es jeweils ein Ziel-Datum, falls die Initiative im nächsten Monat abgestimmt werden soll (1.-3. des Monats).

§8-7 regelt den Umgang mit gleichzeitigen Beschlüssen.

Begründung

Es entsteht ein fixer Zyklus für direkte Anträge, was folgende Dinge erleichtert/ermöglicht:

  • Diskussionsveranstalungen (online oder offline) mit fixer Abstimmungs-Themenagenda (ähnlich BGV)
  • Monatliches Aussenden und Kommunizieren der neuen Abstimmungsergebnisse - einerseits Parteiintern, andererseits für die Außenvertretung
  • Spezielle Offline-Treffen für Mitbestimmung mit Liquid-Anbindung einmal pro Monat

Hintergrund

Dieser Antrag versteht sich als Schritt Richtung dezentraler Mitgliederversammlung. Durch die Änderung wird es möglich alle direkten Abstimmungen bei einem Offline-Treffen (oder auch online) pro Monat zu erleutern und zu diskutieren und so die Vortele der Mitgliederversammlungen (fixe Ziel-Termine, Treffen für Diskussion) etwas mehr einzubringen und dabei die Vorteile von Liquid (Einfache Akkreditierung, klare Stimmberechtigung, Orts-, Zeit- und Kostenunabhängigkeit) nicht aufzugeben.