'''Einleitung''' tl;dr: 30,- pro Jahr, freiwillig höhere Mitgliedsbeiträge bis €500,-, 15,- ab 3. Quartal, Vorauszahlung ab 4. Quartal möglich =Antrag= Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden: ==Alter Text== Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. ==Neuer Text== Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €30,– pro Jahr und ist während des Kalenderjahres zu entrichten. Bei einer Zahlung ab dem Beginn des 3. Quartals (1. Juli) beträgt der Mitgliedsbeitrag €15,–. Freiwillige höhere Mitgliedsbeitragszahlungen sind, wenn sie explizit als Mitgliedsbeitrag gekennzeichnet und gewünscht sind, bis zur Höhe von €500,– zugelassen. Der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr kann ab Beginn des 4. Quartals (1. Oktober) im Voraus entrichtet werden. Jedes Mitglied ist einmal pro Jahr von der Bundesgeschäftsführung auf elektronischem Weg über die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Zahlungsmodalitäten zu informieren =Begründung= * Warum €30,–? Nicht zu hoch, nicht zu niedrig. Kein Vielfaches von 12,–, daher keine monatliche Zahlung vorgesehen und möglich. * Warum €15,– ab dem 3. Quartal? Fairere Beitragsgestaltung für Mitglieder, die zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. * Warum höhere freiwillige Zahlungen? Jedes Mitglied hat so die Möglichkeit die Partei unkompliziert mit einem höheren Beitrag zu unterstützen. Höhere Zahlungen werden nicht automatisch als Spende verbucht, sondern wenn gewünscht als höhere Mitgliedsbeiträge. Zur Sicherstellung der Absicht kann dies einfach mit dem betreffenden Mitglied abgeklärt werden. * Warum Stichtag für Vorauszahlung? Klares Datum, leichtere Administration. *Warum elektronische Information? Eh logisch, aber so ist es festgeschrieben und wenn die BGF eine Aussendung vergisst bzw. etwas fehlerhaft ist, kann das Mitglied nicht belangt werden. =Anregungen= ==Fixkosten== Zu den Fixkosten siehe: https://forum.piratenpartei.at/thread-9131-post-82905.html#pid82905 Ja, der Mitgliedsbeitrag würde dann unter den 56,- bei 600 zahlenden Mitgliedern liegen. Diese ergäben 33600. Ein höherer Mitgliedsbeitrag würde jedoch meiner Meinung nach zu einem relativ starken Mitgliederrückgang führen, weshalb ich nicht glaube, dass die 600 Zahler erreicht werden würden. 30,- wären immer noch eine klare Verbesserung zu den derzeitigen 12,- und es bestünde mit diesem Antrag die Möglichkeit für alle einfach freiwillig etwas mehr zu leisten. Gleichzeitig ist die Hürde für neue Mitglieder nicht zu groß und auch finanzschwache Menschen können Mitglieder werden oder bleiben. Mit etwas mehr als 1000 zahlenden Mitgliedern wären auch mit diesem Antrag die Fixkosten gedeckt. Und weiters fände ich es wichtig eher über die 40/60 Regelung nachzudenken, da die Fixkosten für alle Landesorganisationen wichtig sind. ==Soziale Verträglichkeit== Ja, Härtefällen kann wohl durch Ausnahmeregelungen vorgebeugt werden. Nicht jedoch den meines Erachtens dann häufiger vorkommenden Fällen in denen Interessierte sagen: "Nein, 60,- sind mir zu viel". Diese kommen sicherlich nicht zur BGF betteln, um einen niedrigeren Mitgliedsbeitrag zu bekommen. Desweiteren wird hier immer die oftmals gehörte Antwort kommen: "X Euro muss dir die Partei doch wert sein, das sind lediglich X Packungen Zigaretten oder X Bier im Monat." ==Monatliche Zahlung== Ja, ich verstehe die Vorteile von monatlicher Bezahlung. Ich sehe jedoch auch die Nachteile und denke, dass diese eindeutig überwiegen. Desweiteren halte ich eine monatliche Bezahlung bei 30,- bzw. 15,- nicht sinnvoll.