Meinung
Um die Beteiligung am Wahlprozess und das politische Interesse von Kindern und Jugendlichen zu fördern, ist die Altersgrenze zur Wahrnehmung des aktiven Wahlrechtes auf allen Ebenen des österreichischen Staates sukzessive abzuschaffen. Die Teilnahme an der Wahl muss jedoch eigenständig erfolgen und nicht durch einen Vormund oder Erziehungsberechtigten.
Anmerkung
War zwar als "Programmantrag direkt" unterlegen. Immerhin haben aber 1/3 zugestimmt (siehe i1399. Ich erlaube mir interessenshalber den gleichen Text hier erneut als Meinungsbild dem "Wahlalter auf 18 erhöhen" entgegenzustellen.
Begründung
Die Piratenpartei Österreichs will die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Eine Maßnahme um Beteiligung allgemein zu fördern, ist es, die Auswirkung des eigenen Handelns spürbar zu machen – und je früher das Wahlrecht ansetzt, umso früher wird man sich auch der Tatsache bewusst, dass man sich beteiligen kann. Das Argument für ein möglichst niedriges Wahlalter lässt sich sogar logisch herleiten, da es im Prinzip ein Grundrecht jedes Menschen ist, und die üblichen Argumente für eine Einschränkung des Wahlalters diese Einschränkung nicht wirklich gut unterstützen →(2). (3) zeigt auch auf, dass selbst schwerst Behinderten die Wahl nicht verwehrt wird, sofern sie nur im Stande sind eigenhändig das Kreuzerl zu machen. Jedes Kindergartenkind hat hier die nötigen kognitiven und motorischen Fähigkeiten, die nötig sind, um sich an der Wahl zu beteiligen.
Quellen
(1) Linksammlung http://egora.uni-muenster.de/pbnetz/wahlalter.shtml#
(2) ausführliches Plädoyer und logische Herleitung eines Wahlalters ab 0: http://www.wider-die-windmuehlen.de/2012/07/ein-wille-eine-stimme-warum-ein-wahlrecht-ohne-altersgrenzen-kontraintuitiv-aber-zwingend-ist/
(3) (Kein) Wahlverbot für Behinderte in Österreich: http://derstandard.at/1285200416927/Thema-Waehlen-Abgetretenes-Wahlrecht
Reaktionen
Reaktion auf: bildung:
Teilnahme am politischen Prozess darf nicht durch "beliebige" Kriterien eingeschränkt werden. Politische Bildung soll natürlich gefördert werden, aber eine
Reaktion auf: Wahlrecht ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Person lesen und schreiben kann:
Auch hier handelt es sich um einen "beliebigen" Grund des Ausschlusses von der Wahl. Lesen zu können ist natürlich wichtig, um sich einfacher informieren zu können, schreiben hingegen überhaupt nicht wichtig, um eine Wahl abgeben zu können. Aber auch lesen können darf kein Auswahlkriterium für die Zulassung zur Wahl sein, nicht für Erwachsene, und daher auch nicht für Kinder! Wahlfarben und Symbole könnten auch bei Kleinkindern (oder Analphabeten!) die Möglichkeit schaffen, eine Zuordnung des Willens zu einer angebotenen Auswahl auf dem Stimmzettel erlauben.
Reaktion auf: Verbot von Kinderarbeit:
Dieser Antrag behandelt explizit nur das aktive Wahlrecht. Wurde zur Klarstellung im Antragstext ergänzt.
Reaktion auf: wie soll ein 3 jaehriger aktiv am politischen geschehen teilnehmen und selbststaendig waehlen gehen?:
Ein dreijähriger _muss_ dies ja nicht! Es steht ihm oder ihr nur offen, sich zu beteiligen. Wenn ein Kleinkind das noch nicht kann, nicht will, oder einfach nicht versteht warum, dann werden die Rechte einfach nicht genutzt, das ist genauso ein Recht. Wählen ist kein Zwang, keine Verpflichtung. Aber jedes Kleinkind, das den Wahlvorgang ausführen kann, sollte wählen gehen dürfen. Die Eltern können es ja bis vor die Wahlkabine begleiten, nur die Stimmabgabe selbst muss unbeeinflusst erfolgen.