Ich finde die Initiative von Betriebsdirektor gut, daher habe ich sie weitestgehend übernommen.

Folgende Änderungen sehe ich jedoch vor:

Streichung des alten Absatz (2)
Durch die Initiative ab 1€, ist aus meiner Sicht der Absatz (2) quasi überflüssig. Da es i.d.R. kaum Cent-Spenden gibt kann der Absatz (2) komplett gestrichen werden ohne erheblichen Mehraufwand zu haben.

Depublizierung der Spende Ja - Rücküberweisung Nein
Falls ein Spender mit den Bestimmungen nachträglich nicht einverstanden ist, sollte ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Publizierung zu widerrufen. Weiterhin sollte die Spende nicht wieder rücküberwiesen werden, da das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Die Absicht die Piratenpartei mit der Spende zu unterstützen ist ja weiterhin vorhanden.

Zudem betrifft dies die künftigen Spenden sowieso nicht mehr, da die Spender ja dann im Vorhinein die "Bedingungen" kennen und die Spenden veröffentlicht werden.
Sollte es jedoch wieder zu Änderungen der Bestimmungen kommen, waren die Spenden ja zu mindestens bis zum jeweiligen Zeitpunkt (max. 12 Monate) veröffentlicht.
 

Anpassung

Die Piratenpartei möge die Bundesfinanzordnung, Spendentransparenz folgendermaßen abändern:
 

Antrag

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jede Person transparent nachvollziehbar einsehbar. Die Veröffentlichung erfolgt für längstens 12 Monate.

(2) Die Piratenpartei stellt vor Veröffentlichung auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs sicher, dass alle technischen Mittel ausgeschöpft werden um größtmöglichen Schutz der persönlichen Daten der Spender zu erreichen. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu beachten:

  • Die Möglichkeit des maschinellen Auslesens wird bestmöglich verhindert.
  • Durch Publikation als Bild anstelle von Klartext wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert.
  • Durch Anbieten einer Abfragemaske anstelle einer kompletten Liste wird die Weiterverarbeitung bedeutend erschwert.

(3) Die Piratenpartei verpflichtet sich, über den gesamten Zeitraum der Publikation die betroffenen Spender über Änderungen an den internen Transparenzbestimmungen aufzuklären und ihnen eine opt-out Möglichkeit anzubieten. Falls sich der Spender aufgrund der Änderung an den Transparenzbestimmungen nachträglich gegen die Veröffentlichung der Spende entscheiden möchte, wird die jeweilige Spende depubliziert.

(4) Die Piratenpartei verpflichtet sich, den Spender zum Zeitpunkt der Spende an geeigneter Stelle auf ihrer Homepage auf das in (3) genannte Recht aufmerksam zu machen.