Antrag:

Der Beschluss der BGF vom 07.10.2013 "Mitgliedsbeitrag 2013"¹ gilt als aufgehoben. Statt dessen soll die BGF den Neumitgliedern, für die erstmalig nur noch die Beiträge ab Oktober 2013 zu verrechnen sind, diese offenen Beiträge erst ab 01.01.2014 dann zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag für 2014 einfordern. Entsprechende Neumitglieder, welche auch bereits akkreditiert sind, gilt der Mitgliedsbeitrag ausschließlich im Sinne der LDO vorübergehend bis Jahresende als entrichtet. Die Erinnerungsmails für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags für die vom Aufschub betroffenen Mitglieder sollen ebenfalls ausgesetzt werden.

Die daraus resultierenden Änderungen an den Mitgliederdaten sind innerhalb von 10 Tagen zu korrigieren. Die betroffenen Mitglieder sind zu informieren, dass sich der Status innerhalb dieser Frist ändern wird.

¹ Protokolle/2013-10-07#Mitgliedsbeitrag_2013