In § 3 der Satzung möge in Absatz 2 der folgende Textabschnitt durch den nachfolgenden neuen Textabschnitt ersetzt werden:
=Alter Text=
(2) Alle Mitglieder haben innerparteilich passives Wahlrecht, allenfalls durch Geschäftsfähigkeitserfordernisse nach österreichischem Recht eingeschränkt.
=Neuer Text=
(2) Alle Mitglieder haben innerparteilich passives Wahlrecht zu Parteiorganen, allenfalls durch Geschäftsfähigkeitserfordernisse nach österreichischem Recht eingeschränkt, sofern sie akkreditiert sind.
=Begründung=
Dies ist eine Präzisierung, da die aktuelle Version hier zu viel Interpretationsspielraum zulässt.