Bezirks- und Ortsparteien können zu den gleichen Bedingungen gegründet werden wie Landesparteien. =Begründung= Z.B. wäre eine Piratenpartei Steiermark so lange für Graz mitverantwortlich, bis sich eine Piratenpartei Graz gründet. Finanzielle Mittel gehen gemäß des beschlossenen Verteilungsschlüssels an die Bezirks-, Orts- oder Landesparteien, d.h. sobald es eine Piratenpartei Graz gibt erhält diese den Anteil der Mitgliedsbeiträge den bisher die Piratenpartei Steiermark erhalten hat. Dementsprechend sind Wahlkampfausgaben im eigenen Tätigkeitsbereich auch selbst zu finanzieren. Mitglieder sollen auf jeder Ebene unabhängig voneinander Mitglied in maximal 1 Partei sein können.