Geplante Obsoleszenz und Haltbarkeitsdauer transparent machen

==Hintergrund:==

Eine Vielzahl von Gebrauchsgüter werden so gebaut, dass sie nach einer vom Hersteller geplanten Zeit ihre Funktion verlieren und der Konsument gezwungen wird, ein neues Produkt zu kaufen.

http://derstandard.at/1348285611424/Geplante-Obsoleszenz-Warum-Gadgets-so-schnell-sterben

http://www.youtube.com/watch?v=_hC-9qNrr0Y

Dies ist eine Verschwendung von natürlichen Ressourcen, produziert Müll und setzt falsche Anreize auf Seiten der Hersteller.

Es besteht eine Informationsasymetrie zwischen Herstellern der Produkte und den Käufern der Produkte.
Käufer können nicht erkennen, wie hoch der Nutzwert der Produkte für sie ist, da sie nicht die Haltbarkeit der
Produkte einschätzen können. Bei der Haltbarkeit von Produkten handelt es sich um eine unsichtbare Eigenschaft.

Der Hersteller der Produkte hat aber ein vollen Verständnis vom Design und der Haltbarkeit der Produkte.
Zum Zweck der Gewinnmaximierung gibt er aber diese Informationen den Käufern nicht preis.

Die Piratenpartei strebt eine gesetzliche Regelung an, die es den Herstellern von Gebrauchsgütern ermöglicht, durch die Herstellung von servicierbaren und haltbaren Produkten ihren Gewinn zu maximieren.

==Antrag:==

An geeigneter Stelle wird in das Parteiprogramm folgender Programmpunkt eingefügt:

===Geplante Obsoleszenz und Haltbarkeitsdauer transparent machen===

Die Piratenpartei fordert, dass durch gesetzliche Regelung der gewerbliche In-Verkehr-Bringer eines Gebrauchsgutes in Österreich angeben muss, wie lange dieser nutzbar ist ab dem Zeitpunkt des Kaufes (=Nutzbarkeitsdauer). 

Für diesem Zeitraum wird der Hersteller verpflichtet, einen kostenlosen Reparaturdienst anzubieten.

Wartungen, die während der Nutzungsdauer auf Grund von Abnutzung notwendig sind, sind explizit anzugeben und zu einem Fixpreis, der zum Zeitpunkt des Verkauf anzugeben ist, anzubieten und durchzuführen.

Gebrauchsgüter, die ihre angegebene Nutzungsdauer überschritten haben, sind vom Hersteller kostenfrei beim Verkäufer zurückzunehmen.

In-Verkehr-Bringer von Gebrauchsgütern müssen eine Versicherung abschließen, die die Verfügbarkeit jener Leistungen während der Nutzungsdauer gewährleisten, zu deren Erbringung sie verpflichtet sind.


==Begründung:==

Hersteller von Gebrauchsgütern müssen ihre Produkte mit der von ihnen einkalkulierten kurzen Nutzungsdauer kennzeichnen (z.B. modische Kleidung). Eine Angabe einer langen Nutzungsdauer wäre für den Hersteller zu kostspielig.

Hersteller von haltbaren langlebigen Produkten können eine lange Nutzungsdauer gewährleisten. Damit wird transparent, bei welchen Produkten es sich um Qualitätsprodukte handelt.

Hersteller von langlebigen Produkten investieren in die Zuverlässigkeit ihrer Produkte, um die Kosten für Reparaturen während der Nutzungsdauer zu minimieren.

Das Ziel der Hersteller wird es zukünftig sein, sehr zuverlässige Produkte zu produzieren, die während der von ihnen als für das Produkt zweckmäßig Nutzungsdauer geringe Reparaturkosten verursachen.

Konsumenten können jene Produkte erkennen und kaufen, die ihrem Bedürfnis nach Nutzungsdauer entsprechen.

So wird die Nutzungsdauer ein Differenzierungsmerkmal der Produkte (der Einjahresdrucker, der Dreijahresdrucker, der 5 Jahreslaptop)

Diskussion zu dem Thema: https://forum.piratenpartei-wien.at/viewtopic.php?f=4&t=5127#p44792
 

==vorgenommene Änderung:==

Den Begriff "Konsumgut" durch den Begriff "Gebrauchsgut" ersetzt