Motivation

Sehberhinderte oder blinde Personen werden von der GiS-Gebühr nicht befreit. Schwer hörbehinderte oder gehörlose Personen jedoch schon. Die AG Soziales kommt zu dem Fazit, dass nicht nachvollziehbar ist, warum die eine Gruppe der Anderen benachteiligt wird.

Link: http://gis.t3.world-direct.at/information/gebuhrenbefreiung/checkliste-b/
 

Meinungsbild

Die Piratenpartei Österreich fordert, dass eine Gleichberechtigung zwischen sehbehinderten, blinden, hörbehinderten oder gehörlosen Personen erwirkt wird.

Es sollen beide der Gruppen von der Gebühr befreit werden..
 

Begründung

Sie sollen berfeit werden, da der tägliche Alltag, welcher in der Regel zu höheren Kosten führt oder anderweitig erschwert wird.

Daher soll es ermöglicht werden, eine kostenfreie Möglichkeit der Informationsbeschaffung für diese vier Personengruppen bereit zu stellen.