Motivation
Sehberhinderte oder blinde Personen werden von der GiS-Gebühr nicht befreit. Schwer hörbehinderte oder gehörlose Personen jedoch schon. Die AG Soziales kommt zu dem Fazit, dass nicht nachvollziehbar ist, warum die eine Gruppe der Anderen benachteiligt wird.
Link: http://gis.t3.world-direct.at/information/gebuhrenbefreiung/checkliste-b/
Meinungsbild
Die Piratenpartei Österreich fordert, dass eine Gleichberechtigung zwischen sehbehinderten, blinden, hörbehinderten oder gehörlosen Personen erwirkt wird. Es soll keine der Gruppen von der Gebühr befreit werden.
Begründung
Die Personen können trotz Behinderung entscheiden, ob sie ein Gerät anschaffen oder nicht.