Ich stelle den Antrag an die Bundesgeneralversammlung, die genannten Regelwerke um folgende Punkte zu erweitern:
Satzung
§ 10. Bundesgeschäftsführung (BGF)
(7) Die Bundesgeschäftsführung wird ermächtigt, ein Bundessekretariat zur Abwicklung der finanziellen Administration der Partei einzurichten. Die Bundesgeschäftsführung trägt die organisatorische und personelle Verantwortung über die im Bundessekretariat handelnden Personen.
Bundesfinanzordnung
§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel
(11) Dem Bundessekretariat obliegt die laufende Abwicklung aller Zahlungsströme, sowie die genaue und vollständige Dokumentation der Finanzgebahrung (Vorbereitung für die Buchhaltung). Es ist darüber hinaus für die Administration der Mitgliedsbeiträge zuständig. Auf Antrag stellt das Bundessekretariat jedem Organ der Piratenpartei eine tagesaktuelle Aufstellung aller getätigten Einnahmen und Ausgaben sowie aller zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben im laufenden Geschäftsjahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Bundessekretariates erfolgt durch einen kostendeckend zu kalkulierenden Aufschlag auf den von den Mitgliedern festgelegten Mitgliedsbeitrag. Personal, welches im Bundessekretariat beschäftigt ist, darf innerhalb der Partei in keinem Organ vertreten sein.
Begründung
Eine funktionierende finanzielle Administration der Piratenpartei ist ein wichtiger Teil, damit die Partei handlungsfähig ist und bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass ein so wichtiger organisatorischer Aspekt der Partei davon abhängt, ob ein Mitglied zufällig Zeit hat, sich um all diese Dinge zu kümmern. Die Kalkulation für ein Sekretariat kann folgendermaßen aussehen:
Freier Dienstnehmer:
- Verfügbarkeit: 2x5h/Woche
- Stundensatz: 10€/h brutto
Bei 11 Monaten gesamter Verfügbarkeit (12 - 1 Monat Nichtanwesenheit) ergibt sich folgende Kostenstruktur:
2 x 5h x 4 Wochen x 10€ x 11 Monate = 4.400€/Jahr
Der freie Dienstnehmer ist SV-pflichtig, wenn er über der Geringfügigkeit liegt. Das tut er in diesem Fall und das bedeutet, dass folgende Auf- und Abschläge wirksam werden:
- DG Anteil: 21,28%
- DN Anteil: 17,62%
Brutto kostet der freie Dienstnehmer uns 5.536,32€, netto kriegt er 3740,86€ heraus (340€/Monat bzw. 8,5€/h), die er natürlich noch versteuern muss. Bei aktuell geschätzten 1000 Mitgliedern, einer aktuellen Zahlerquote von 60% (600 Personen) und einem Betrag von 1€/Mo ergibt das folgende zusätzliche Belastung pro Mitglied und Monat:
5.536,32€ / 12 Monate / 600 Mitglieder = 0,77€/Monat und Mitglied
Der aktuelle Beitrag von 1€/Monat würde sich auf 1,77€/Monat erhöhen. Eine verkraftbare Summe wenn man bedenkt, welche Schwierigkeiten und vor allem welche Transparenzprobleme wir heute in der Finanzadministration haben.
Zum freien Dienstnehmer gilt es folgendes zu beachten:
Ein freier Dienstnehmer erbringt seine Leistung wo er oder sie will. Es gibt keinen Anspruch auf Krankengeld oder sonstige Leistungen. Stunden, die nicht erbracht werden, müssen nicht bezahlt werden. Wir müssen keinen Arbeitsplatz bereitstellen, es gibt keine disziplinäre, lediglich eine sachliche Aufsicht und die Betriebsmittel müssen vom freien Dienstnehmer selbst gestellt werden. Die Beauftragung erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung, die in Folge auch in der Verantwortung ist, dass die gestellten Aufgaben (Administration der Finanzverwaltung) auch tatsächlich erfüllt werden.
Angesichts dessen, dass bei obiger Kalkulation ein Nettobetrag von 340€/Monat herauskommt, kann man auch eine geringfügige Beschäftigung andenken. In diesem Fall verliert die Person allerdings die Sozialversicherung und ist nur unfallversichert. Für uns würde das deutlich günstiger werden. Wenn das kein Problem für die Person ist, sollte man diese Form der Zusammenarbeit anstreben.