i1660 (Föderalismusabschaffung) sowie i1363 müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen überarbeitet werden:
Da der Bundesstaat ein Grundprinzip der Verfassung ist und nicht einmal mit qualifizierter Mehrheit (67%-Mehrheit im Nationalrat) abschaffbar, sondern nur mit Volksabstimmung, ist eine direkte Abschaffung der Länder bzw. des Bundesrats, wie in den entsprechenden Initiativen offenbar vorgesehen, unmöglich; es müsste ein jedes Procedere zur Föderalismusabschaffung (Länder, Bundesrat) so aussehen:
1. Schritt: Volksabstimmung über Aufhebung des Bundesstaatlichkeitsprinzip
2. Schritt: Volksabstimmung geht positiv aus; Bundesstaatlichkeit ist aufgehoben.
3. Schritt: Parlamentsentscheide über Abschaffung der Bundesländer, des Bundesrates, etc.