=Antrag=

Die BFO möge in §2 (1) nicht geändert werden.

=Begründung=

* Mit i3685 nimmt man dem BV und der BGF sämtliche kurzfristige finanzielle Handlungsfähigkeit. Jede noch so kleine Notwendigkeit muss erst durchs Liquid gekaut werden oder sogar auf die BGV warten.
* Mit dem Vorschlag i3685 wird das mögliche Akkumulieren von Finanzmitteln einfach nur zu den LOs verschoben.
* Wenn der Betroffene vor Ort selber entscheidet, was er mit dem Geld der LO macht, ist das alles andere als basisdemokratisch (nur zum zweiten Argument von i3685).
* Mit i3685 würde dann der BV und die BGF sozusagen zu Bittstellern vor der BGV und dem Liquid.
* Im Falle von i3685, werden die LOs dann nicht zu LFOs? Landesfeudalorganisationen?
* Die Bürokratie wird nicht wirklich weniger, wenn das Liquid durch allerlei Finanzanträge der BGF oder des BV "bereichert" wird. Die Bürokratie wird nur zu den Mitgliedern im Liquid oder gar zu den BGVs (und damit den dort befindlichen Mitgliedern) mit den eh schon knappen Zeitrahmen hin verschoben.