Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:
=Alter Text=
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
=Neuer Text=
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied selbst festzulegen und beträgt zwischen €12,– und €1200,– im Jahr und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Darüber hinaus ist ab dem 4. Quartal eine Vorauszahlung für das nächste Kalenderjahr möglich. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
=Begründung=
[https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3235.html] hatte die besten Chancen. Diese Variante spricht nun explizit von einer jährlichen Zahlung.