Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:
=Alter Text=
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
=Neuer Text=
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist durch das Mitglied selbst festzulegen und beträgt zwischen €12,– und €1200,– im Jahr. Ab dem 4. Quartal ist eine Vorauszahlung für das nächste Jahr möglich. Über ein Kalenderjahr hinausgehende Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen.
=Begründung=
[https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3235.html] hatte die besten Chancen. Diese Variante spricht nun explizit von einer jährlichen Zahlung.