Befahren von Forststraßen und Wanderwegen ohne Zustimmung des Waldbesitzers erlauben?


'''Derzeitige Regelung:'''
Das Befahren des Waldes, einschließlich der Forststraßen oder sonstigen Waldwege, mit Fahrrädern (Mountainbikes) bedarf der Zustimmung des Waldeigentümers oder des Forststraßenerhalters, der zumeist der Waldeigentümer ist. Diese Zustimmung kann einzelnen Personen oder auch allgemein, etwa durch Beschilderung entsprechend der Forstlichen Kennzeichnungsverordnung, erteilt werden. Dem illegalen Radfahrer drohen Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Klagen.
''Quelle: [http://www.lebensministerium.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/radfahrenimwald.html http://www.lebensministerium.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/radfahrenimwald.html]''

''Wurde via kontakt@piratenpartei.at angefragt.
''