''(zb Kandidatur für BGF oder LGF oder was auch immer: bisherige Akzeptanz-/Eignungswahl sagte "ja" oder "nein" ob jemand Kandidat werden darf, während die eigentliche Wahl dann festlegte, ob das "Amt" ausgeübt werden darf)'' '''Demokratische Gesellschaften''' kennen keine '''"Qualifikation" von KandidatInnen''', weil eine solche Vorauswahl '''demokratisch inakzeptabel''' ist: sonst könnte etwa ein Professor(engremium) entscheiden, wie '''"qualifiziert"''' jemand als BundeskanzlerIn ist, statt dass demokratische Instanzen = WählerInnen entscheiden, ob sie den/die wollen. Oder eine '''Clique''' beschliesst, dass eine Kandidatur torpediert werden soll, und '''nimmt den WählerInnen damit schlicht die Möglichkeit der Wahl.''' Das stellt eine Korruptionsquelle mehr dar und ist demokratisch nicht gerechtfertigt. ''(es spricht nichts gegen ein Hearing und das Abhalten der Wahl nach dem Hearing, alles aber gegen eine "Mindestquote")'' Deshalb der AlternativVorschlag: '''1. Wahl der (Liste der) KandidatInnen''' und dann '''2. Wahl des Amtsantritts''' (zb wenn genügend KandidatInnen da sind), etwa vergleichbar mit einer Stichwahl Bei KandidatInnen, die zu VertreterInnen ausserhalb der Parteistruktur werden (zb NRW) -- findet die 1.Wahl wie gehabt statt und -- kann die '''2. Wahl ja ohne weiteres NACH der (zb) NRW stattfinden, also nach dem Wahlkampf.'''