Erbschaften sollen bei der Einkommenssteuer wie jedes andere Einkommen behandelt werden. Erbt man nichtmonetäre Güter fällt darauf Steuer spätestens nach dessen Verkauf an. Wertgegenstände müssen somit nicht zwecks Steuer geschätzt werden, können so aber potentiell versteuert werden. Das gleiche soll für Schenkungen gelten.