'''Alter Text'''
            
 §2. Verteilung der Einnahmequellen
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt  €1,– pro Monat. Der Mitgliedsbeitrag soll und kann bis zum Ende des  Kalenderjahres vorausgezahlt werden. Über ein Kalenderjahr hinausgehende  Mitgliedsbeitragsvorauszahlungen werden als Spenden angesehen. Die BGF  kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des  Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende  Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.  Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben,  diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen oder  vergleichbare Einrichtungen delegieren. Unterorganisationen der  Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge  einheben. 60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation,  der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche  Zuordnung besteht.



    '''Neuer Text'''
            
§2. Verteilung der Einnahmequellen
(1)  Die Höhe des Jahresbeitrages beträgt  €15,– pro Jahr. 
Im Verwendungszweck muss die Mitgliedsnummer angegeben werden. Alle Einzahlungen werden als Mitgliedsbeitrag gewertet, so lange bis der Betrag von 15€ erreicht ist.
Alles was über diesen Betrag hinaus - unter Angabe der Mitgliedsnummer - eingezahlt wird, wird als Spende mit Name gewertet.

    Einnahmen ohne Mitgliedsnummer können sein: Anonyme Spende, Zweckgebunden Spenden oder Einnahmen deren ein Vertrag unterliegt.

    Einnahmen mit Mitgliedsnummer können sein: Mitgliedsbeitrag (die ersten 15€ die eingezahlt wurden), Spende oder Zweckgebundene Spende.

Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende   Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.   Mitgliedsbeiträge sind durch die Bundesgeschäftsführung einzuheben,   diese kann diese Aufgabe an die jeweiligen Landesgeschäftsführungen  oder  vergleichbare Einrichtungen delegieren. Unterorganisationen der   Piratenpartei Österreichs dürfen keine weiteren Mitgliedsbeiträge   einheben. 65% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation,   der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche   Zuordnung besteht.

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Meinungsbild:'''

Piraten unterstützen den Weg, den der neue Text geht. Es ist jedoch klar, dass der neue Text noch weiter ausgearbeitet und durchdacht werden muss.


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'''Bzgl Anregungen:'''

Die Höhe des endgültigen Mitgliedbeitrags ist hier nebensächlich. Es geht darum wie Einnahmen behandelt werden.