Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, dass bei den Führerscheinklassen "A" und "B" ein Stufensystem eingerichtet wird. Die ersten 5 Jahre nach Führerscheinerhalt dürfen nur PKW mit maximal 75 kW Motorleistung bzw. Motorräder mit maximal 35 kW (<0,2 kW/kg) gefahren werden.
 
 

  • A2 (bestehende Stufe für A)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

  • B2 (zusätzlich neue Stufe für B)

Autos mit einer Motorleistung von bis zu 75 kW (98PS)

Diese Regelung erlangt ein Jahr, nach Beschluss durch den Nationalrat, seine Gültigkeit und ist ausschließlich bei Personen in den Führerscheinklassen "A" und "B" anzuwenden die ab diesem Zeitpunkt die Prüfung in diesen Klassen ablegen.