Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen soll nach einem entsprechenden Schlüssel unter Berücksichtigung folgender Faktoren österreichweit zwischen 60 und 160 kmh dynamisch geregelt und mit Hilfe eines Verkehrsleitsystemes den Verkehrsteilnehmern zur Kenntnis gebracht werden werden.
- Witterungsverhältnisse
- Fahrbahnverhältnisse
- Sichtverhältnisse
- umgebende Siedlungsdichte
- Lärmschutzmassnahmen (Lärmwand vorhanden, ist auch in nichtbesiedeltem Gebiet relevant)
- Feinstaubbelastung
- Tageszeit
- Verkehrsfluss und -dichte (Stauwarnung, -vermeidung, Umleitungen, ...)
- Umweltschutzmassnahmen, Umweltfaktoren (CO2-Fussabdruck, ...)
- Fahrzeug- und Fahrergesundheit (Fahrermanagementsysteme? - Zukunftmusik aber berücksichtigenswert)
Die Bestimmung der Geschwindigkeit (Algorythmus) und die zugrundeliegenden Daten (Messung, ...) müssen transparent vorliegen und die Gewichtung von Faktoren und die Berechnungsmethoden von einem Expertenrat aus Bevölkerung, Wissenschaft usf. definiert und gewichtet werden.
Datenschutz: Ad Fahrer und Fahrzeuggesundheit
In die Durchschnittsgeschwindigkeit die für gängige Fahrzeuge zulässig ist müssen auch Daten über den Fuhrpark der Strassenbenutzer einfliessen. Diese können ohne zusätzliche Datensammlung von Versicherungsdienstleistern, ... erhoben und eingebracht werden.
In Zukunft wird mit Assistenzsystemen die Fahrer- und Fahrzeuggesundheit berücksichtigen und vernetzten Fahrzeugen hier noch ein erhöhter Anspruch an Datenschutzkriterien erarbeitet werden müssen.
Szenario:
Ein vernetztes Fahrzeug erfasst neben stauparametern usf. auch Vitalitätsparameter des Fahrers (Müdigkeit anhand des Blinzelns usf.), es muss frühzeitig definiert werden inwiefern diese Daten in ein Verkehrsbeeinflussungssystem (welches auch lokal im Auto sein kann, stichwort "Max highspeed") verwertet werden dürfen, etwa ob ein übermüdeter Fahrer eine bspw. um 10kmh verminderte Höchstgeschwindigkeit angezeigt bekommen soll und ob und wie diese Daten ins Netzwerk eingespeist werden (Anteil der übermüdeten Fahrer, Unterschied zwischen 3h a.m. und 3h p.m.)