Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen soll nach einem entsprechenden Schlüssel unter Berücksichtigung folgender Faktoren österreichweit zwischen 60 und 160 kmh dynamisch geregelt und mit Hilfe eines Verkehrsleitsystemes den Verkehrsteilnehmern zur Kenntnis gebracht werden werden.
- Witterungsverhältnisse
- Fahrbahnverhältnisse
- Sichtverhältnisse
- umgebende Siedlungsdichte
- Lärmschutzmassnahmen (Lärmwand vorhanden, ist auch in nichtbesiedeltem Gebiet relevant)
- Feinstaubbelastung
- Tageszeit
- Verkehrsfluss und -dichte (Stauwarnung, -vermeidung, Umleitungen, ...)
- Umweltschutzmassnahmen, Umweltfaktoren (CO2-Fussabdruck, ...)
- Fahrzeug- und Fahrergesundheit (Fahrermanagementsysteme? - Zukunftmusik aber berücksichtigenswert)
Die Bestimmung der Geschwindigkeit (Algorythmus) und die zugrundeliegenden Daten (Messung, ...) müssen transparent vorliegen und die Gewichtung von Faktoren und die Berechnungsmethoden von einem Expertenrat aus Bevölkerung, Wissenschaft usf. definiert und gewichtet werden.