Der Anfang von §2 (1) Bundesfinanzordnung möge wie folgt geändert werden:

=Neuer Text=

§2. Verteilung der Einnahmequellen (1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann vom Mitglied selbst zwischen €1 und €100 pro Monat gewählt werden. Trifft ein Mitglied keine Auswahl, so beträgt er €3/Monat. Der Mitgliedsbeitrag ist immer für ein Ganzes Jahr zu entrichten

=Begründung=

Ist der Selbe Antrag wie i3235 nur, dass hier der Mitgliedsbeitrag immer für ein ganzes Jahr zu bezahlen ist.
Dies ist eine enorme Verwaltungsersparnis, da zB im Buchungssystem, dann nicht mehr für jedes Monat einzelne Beiträge zu bestätigen sondern nur mehr 1/12 dieser. Was auch nur ein 1/12 an Zeit kostet.