- Besuchsrechtsverweigerung: Wenn das Besuchsrecht verweigert wird (meist Mutter) hat das keinerlei Auswirkungen auf den Unterhalt, den der der Nichtobsorgende (meist Vater) zu bezahlen hat.
Soll die Unterhaltszahlung ausbleiben dürfen, wenn das Besuchsrecht verweigert wird?
->Bei konkreten Umständen (wie z.B: bewiesene Gewalt) soll weiter bezahlt werden müssen..
Sollen automatisch Strafen bei Besuchsrechtsverweigerung vom Verweigerer bezahlt werden müssen?