Antrag
In der Bundesfinanzordnung §2-(1) soll die Höhe des Mitgliedsbeitrags von 1€ auf 4€ pro Monat bzw 48€ pro Jahr erhöht werden
Begründung
Zur besseren Deckung von Kosten.
In der Bundesfinanzordnung §2-(1) soll die Höhe des Mitgliedsbeitrags von 1€ auf 4€ pro Monat bzw 48€ pro Jahr erhöht werden
Zur besseren Deckung von Kosten.