Ins Parteiprogramm möge aufgenommen werden:
Text
Bürgerbeteiligung und Demokratie
Politikerbezüge
Die Piratenpartei fordert die Kopplung des Gehalts von Politikern an das Medianeinkommen aller natürlicher Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem sind die jetzigen Bezüge einmalig um 10 % zu kürzen um eine faire Ausgangsbasis zu haben.
Begründung
Seit Jahrzehnten erleben die Österreicher, dass sich immer wieder Politiker schamlos an Allgemeingut vergreifen und ihr Tun hauptsächlich auf Selbstbereicherung ausrichten. Gleichzeitig werden die Politiker in immer stärkerem Maße als inkompetent angesehen und der politische Auswahlprozess negativ kritisiert. In zahllosen Gesprächen über Politik und auch über die Piratenpartei wird man immer wieder mit dem Vorurteil konfrontiert, Politiker würden ihre Arbeit zum reinen Selbstzweck verrichten. Die Parlamente werden als Karriereleitern für willfährige Emporkömmlinge angesehen. "Als Politiker muss man lügen können".
Die Piratenpartei tritt unter anderem gegen Korruption und von Lobbys gesteuerte Politik auf. Die einzelnen Piraten treffen mit ihren diesbezüglichen Anliegen aber auf eine seit Jahrzehnten durch diverse Skandale desillusionierte Bevölkerung, die kaum einer Berufsgruppe weniger vertraut als Politikern. Die Piraten wollen Politik mitgestalten und dabei gleichzeitig ein Gegenpol zu heutigen Parteiendemokratie sein - sie wollen eine Alternative bieten.
In der politischen Konfrontation - sei es in Medien mit rhetorisch geschulten Berufspolitikern oder auf der Straße mit Bürgern: Es ist schwer den Vorurteilen, die sich über so viele Jahrzehnte gebildet haben, entgegen zu treten. In den Augen vieler sind wir nur wieder eine von unzähligen neuen Parteien, die es im Laufe der Zeit schon gegeben hat und nur neue Leute, die sich wieder selbst auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen. Das Parlament als Futtertrog der Politiker - es ist bezeichnend, dass wir alle diese Metapher kennen.
Aber selbst wenn man mit einigen (meist politisch zumindest halbwegs Interessierten) so weit kommt, ihnen die neue Art der Politik, wie wir sie versuchen, zu erklären und sie das auch noch verstehen und gutheißen -- selbst dann kommt immer wieder: "Ihr meint es ja gut und es ist schön, dass es euch gibt, aber wenn ihr erst mal an den Trögen steht werdet ihr genauso mitfressen und so werden wie alle anderen Parteien".
Und nicht zu Unrecht schwingt manchmal ein gewisser Neid auf das Einkommen von Politikern durch: Wenn man sich ansieht, wie wenig Qualifikation die meisten Politiker aufweisen, wie wenig Begabung und Befähigung, so sind diverse Bezüge überdimensioniert. Bei jenen Politikern die Interessen von Einzelnen vertreten schiene es oft sogar eher angebracht diese Politiker müssten selbst bezahlen um ihre Ämter einzunehmen, anstatt sie vom Steuerzahler für ihre zweifelhaften Dienste auch noch zu entlohnen.
Nur 2 Beispiele aus einem einzigen Artikel über burnoutbernie:
"Heute der Burnoutbernie Morgen der Cashinbernie" ----- "nur eines bitte: falls jemals am futtertrog angekommen, bitte nicht so schamlos zulangen, wie die herkömmlichen politiker!"
Momentane rechtliche Grundlagen:
===Bezügebegrenzungs-BVG===:
Bezüge
§ 1. (1) Für Funktionen in Ländern und Gemeinden werden, bezogen auf einen Ausgangsbetrag von 7 418,62 € (monatlicher Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates), folgende monatliche Bezüge als Obergrenzen festgelegt:
1.für einen Landeshauptmann 200%,
2.für einen Landeshauptmannstellvertreter 190%,
3.für ein Mitglied der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmannstellvertreter ist, 180%,
4.für den Bürgermeister der außer Wien nach der Einwohnerzahl größten österreichischen Stadt 170%,
5.für den Präsidenten des Landtages (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird) 150%,
6.für einen Klubobmann im Landtag (wenn kein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird) 140%,
7.für einen Amtsführenden Präsidenten eines Landesschulrates (des Stadtschulrates für Wien) 120%,
8.für den Präsidenten des Landtages (wenn ein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird) 110%,
9.für einen Klubobmann im Landtag (wenn ein weiterer Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird) 100%,
10.für die Stellvertreter des Landtagspräsidenten 100%,
11.für einen Abgeordneten zum Landtag 80%.
(2) Die Landesgesetzgebung hat die Bezüge innerhalb der Obergrenzen des Abs. 1 festzulegen, wobei der Bezug nach quantitativen und qualitativen Kriterien für Länder und Gemeinden abzustufen ist. Der Rechnungshof hat nach Beschlußfassung aller bezügerechtlichen landesgesetzlichen Regelungen allen Landtagen darüber zu berichten, welche bezügerechtlichen Bestimmungen die Länder in Ausführung des ersten Satzes getroffen haben. Dieser Bericht ist auch den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates zu übermitteln und zu veröffentlichen.
(3) Andere als die in Abs. 1 genannten Funktionen in einem Landtag dürfen nicht in unterschiedlicher Höhe abgegolten werden.
(4) Hätte eine Person gleichzeitig Anspruch auf mehrere Bezüge nach Abs. 1 Z 1 bis 3 und 5 bis 11, gebührt ihr nur der jeweils höchste Bezug.
(5) Die Bezüge gebühren vierzehnmal jährlich.
Anpassung des Ausgangsbetrages
§ 3. (1) Der Präsident des Rechnungshofes hat bis 5. Dezember jeden Jahres einen Anpassungsfaktor zu ermitteln und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen, mit dem der für das entsprechende Jahr geltende Ausgangsbetrag für die in § 1 Abs. 1 genannten Bezüge mit Wirksamkeit zum 1. Jänner des Folgejahres anzupassen ist. In dieser Kundmachung sind auch die sich hieraus für die in § 1 Abs. 1 oder im Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, genannten Funktionen ergebenden Beträge, gerundet auf 10 Cent, zu veröffentlichen. Bei der Rundung sind Restbeträge von weniger als 5 Cent zu vernachlässigen und Restbeträge von 5 Cent und mehr auf volle 10 Cent aufzurunden („kaufmännische Rundung“).
(2) Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat dem Präsidenten des Rechnungshofes bis 30. September jeden Jahres die auf einen Faktor umgerechnete maßgebliche Inflationsrate mitzuteilen, die auf Grund des Verbraucherpreisindex 2005 oder des an dessen Stelle tretenden Index durch Teilung des Durchschnittswertes der zwölf Monate von Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres durch den entsprechenden Wert der diesem Zeitraum voran gegangenen zwölf Monate zu errechnen ist. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat dem Präsidenten des Rechnungshofes den für die Anpassung der Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung für das jeweils folgende Jahr geltenden Anpassungsfaktor mitzuteilen. Der niedrigere der beiden Faktoren ist der Anpassungsfaktor gemäß Abs. 1.