Die BGV möge beschließen: Absichtserklärung: Die BGV 2013-2 erkennt die Notwendigkeit, Landesorganisationen eine eigene Rechtspersönlichkeit zu geben - nicht zuletzt und insbesondere, um regional Budgethoheit zu gewähren. Da jedoch die Umstrukturierung im Hinblick auf die Nationalratswahl momentan zu viele Ressourcen binden würde, beschließt die BGV hiermit gemeinschaftlich, Ihre Absicht zu erklären, die Umstrukturierung nach der BGV demokratisch auszuarbeiten und zu beschließen.