Punkt 8 möge erweitert werden um folgenden Text:

Text

Teilnehmer, die zum Schutz ihrer Privatsphäre nicht auf Bild- oder Videomaterial veröffentlicht werden möchten, können sich einen „Fotografierverbot“-Sticker gut sichtbar auf die Brust kleben. Es dürfen keine Fotos veröffentlicht werden, die einen dieser Teilnehmer erkennbar zeigen. Es ist außerdem ein eigener Bereich einzurichten, in dem sich diese Teilnehmer außerhalb des Video-Streams aufhalten und von dort aus Redebeiträge einbringen können. Kandidaten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Begründung

Schutz der Privatsphäre von Teilnehmern.