Antrag

Die folgende Vorgehensweise möge gewählt werden, um eine Klärung der Beziehung zur SPP bis zur Nationalratswahl zu erreichen:

Im Anschluss an diese Abstimmung soll abgestimmt werden:

1. Die Bundesgeschäftsführung möge ersucht werden, einen Vertrag mit der "Salzburger Piratenpartei" abzuschließen, in dem dieser Partei im Falle eines Wahlergebnisses der Piratenpartei Österreichs über 1% bei der Nationalratswahl 2013 Geld zugesichert wird: Bei einem Ergebnis unter 4% der Stimmen "zwei Euro pro in Salzburg für die Liste der Österreichischen Piraten abgegebenen Stimmen", und im Fall eines darüberliegenden Ergebnisses "der Gesamtbetrag aller Fördermittel geteilt durch alle Stimmen die für die Liste der Österreichischen Piratenpartei abgegeben wurden und multipliziert mit den Salzburger Stimmen". Diese Regelung ersetzt alle in Satzung und Geschäftsordnung vorgesehenen Zahlungen und sonstigen Unterstützungen an die Landesorganisation Salzburg.

Falls (1) abgelehnt wird:

2. Soll der BGF der Abschluss eines solchen oder ähnlichen Vertrags untersagt werden?

3. Soll eine Akzeptanzwahl der Salzburger Landesliste für die Nationalratswahl nach §2c (6) Bundeswahlordnung an passender Stelle auf die Tagesordnung der BGV gesetzt werden?

4. Soll §2 (3) der Bundesfinanzordnung so geändert werden, dass Parteienförderung nach bundesweiten Wahlen nur solchen Landesorganisationen zukommen soll, die nicht abgestimmt haben, die entsprechende bundesweite Wahl nicht zu unterstützen?
 

Erläuterung

Quelle des Antrags

Die Quelle von Antrag (1) ist eine Antragsbegründung von Wolfgang Bauer zur 3. Salzburger Landesgeneralversammlung. Der dazugehörige Antrag wurde mit 87% Mehrheit beschlossen.

Ursprünglich wurde scheinbar eine direkte Verhandlung mit der BGF angestrebt. Ich bringe ihn zur BGV ein, da ich eine andere Vorgehensweise als über eine Basisabstimmung ablehne. Dieser Antrag entspricht nicht meiner persönlichen Meinung; meine Einbringung kann nicht als Unterstützung interpretiert werden.

Vergleich mit dem Status Quo

Die angestrebten 2 Euro pro Stimme entsprechen 80% der Parteienförderung (2,50 pro Stimme).

Der aktuelle Verteilungsschlüssel an die Landesorganisationen lautet 60% an die LOs, aufgeteilt nach aktiven Mitgliedern. Es läuft gerade eine Abstimmung, ob das auf 33%, aufgeteilt nach erzielten Stimmen, geändert werden soll.

Akeptanzwahl?

Falls Antrag (1) abgelehnt wird, haben wir eine Landesorganisation, die abgestimmt hat, die bundesweite Wahl nicht zu unterstützen und einen Landeslistenkandidaten, der den dementsprechenden Antrag auf der LGV eingebracht hat und für ihn gestimmt hat. Die BGV soll entscheiden, ob man mit unter diesen Voraussetzungen mit diesem Kandidaten in die Wahl ziehen möchte und ob diese LO von dem ohne ihre offizielle Unterstützung möglicherweise erreichten Ergebnis finanziell profitieren soll.