Regionallisten werden implizit gewählt indem jeder Kandidat bei seiner Kandidatur angeben kann für welchen Regionalwahlkreis er kandidiert. Die Bezeichnung des Wahlkreises steht gemeinsam mit dem Namen oder Pseudonym der Person auf dem Wahlzettel. Die Reihung der Kandidaten für einen Regionalwahlkreis ergibt sich indem aus der Reihung der Kandidaten auf der Landesliste alle Kandidaten gestrichen werden die nicht für diesen Regionalwahlkreis kandidieren. Kandidieren Kandidaten für einen Regionalwahlkreis für den die BGV bereits eine Regionalliste gewählt hat ist diese ab dem ersten freien Platz gemäß der zuvor ermittelten Reihung aufzufüllen.