Bisher wären Delegationen auf Mitgliederversammlungen über die BGO, LGO oder die Versammlungsordnung MÖGLICH gewesen. Ich beantrage, da ich glaube dass dies die Mehrheit der Mitglieder aller Landesorganisationen nicht möchte dass dies möglich ist, folgende Änderung der Satzung:

§ 3 Neuer Absatz

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Stimme gemäß der LDO zu delegieren. Die Delegation des Stimmrechts ist bei Mitgliederversammlungen nicht zulässig.

Zu den Anregungen

  • Delegationen waren bisher auf Mitgliederversammlungen NICHT zulässig.
    • Ich habe weder in Satzung noch in einer GO einen Paragraphen gefunden der diese explizit nicht zulässt. Würde eine LGO Delegationen vorsehen (war z.b. mal in Niederösterreich so) wäre das derzeit völlig zulässig. Da die VO eine Erweiterung der GO für die Dauer der Versammlung darstellt wären wohl Delegationen auch zulässig wenn sie über die VO eingeführt werden (wie in Salzburg der Fall). Kann dieser Anregung also ganz und gar nicht zustimmen.