Bisher wären Delegationen auf Mitgliederversammlungen über die BGO, LGO oder die Versammlungsordnung möglich gewesen. Ich beantrage, dass dies auch weiter möglich ist - und um dies nochmal explizit festzuhalten beantrage ich folgende Änderung der Satzung:

= § 3 Neuer Absatz =
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Stimme bei Mitgliederversammlungen und gemäß der LDO zu delegieren.

= Begründung =
Initiative um den Status Quo explizit zu machen.
= Zu den Anregungen =
* Delegationen waren bisher auf Mitgliederversammlungen NICHT zulässig.
** Ich habe weder in Satzung noch in einer GO einen Paragraphen gefunden der diese explizit nicht zulässt. Würde eine LGO Delegationen vorsehen (war z.b. mal in Niederösterreich so) wäre das derzeit völlig zulässig. Da die VO eine Erweiterung der GO für die Dauer der Versammlung darstellt wären wohl Delegationen auch zulässig wenn sie über die VO eingeführt werden (wie in Salzburg der Fall). Kann dieser Anregung also ganz und gar nicht zustimmen.