=Antrag=
§9 der Bundesgeschäftsordnung, Abs. 1 soll wie folgt geändert werden:

==Alter Text==
(1) Zur Gründung einer LO sind mindestens fünf Mitglieder nötig, die sich der LO für mindestens ein Jahr fest zuschreiben. Die Gründer haben eine Gründungsveranstaltung anzukündigen und abzuhalten, bei der ein aus drei Mitgliedern bestehender Interimsvorstand zu wählen ist. Die BO ist in den Gründungsprozess einzubinden, sie muss potentielle Mitglieder der LO über die geplante Gründungsveranstaltung informieren. Die Gründung ist protokollarisch festzuhalten und der BGF oder BGV zu übermitteln. Die LO gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung der BGF oder BGV als offiziell gegründet. Binnen sechs Monaten muss eine LGV abgehalten werden.

''soll durch folgenden ersetzt werden:''

==Neuer Text==
(1) Zur Gründung einer Landesorganisation sind mindestens fünf Mitglieder nötig, die seit mindestens drei Monaten Mitglied der Piratenpartei Österreichs sind und ein Jahr ab Gründung dieser Landesorganisation in keiner anderen Landesorganisation aktives Stimmrecht erhalten können. Die Gründung einer Landesorganisation erfolgt durch Beschluss der BGV. Auf dieser BGV wird ein interimistischer Vorstand aus drei Mitgliedern für die Landesorganisation gewählt, deren Aufgabe der Aufbau der Landesorganisation und die Abhaltung einer statutenkonformen Generalversammlung binnen sechs Monaten ist. Eine LO hat das Recht, ab dem Zeitpunkt des positiven Beschlusses auf der BGV einen interimistischen Abgesandten zum Länderrat zu bestimmen. 

=Begründung=
Basiert auf einem Antrag zur letzten BGV. Wurde überarbeitet, da es keine Unterorganisationen unter den LOs mehr geben kann.

Bei LO-Gründungen fehlte mMn oft der Kontakt zur Basis der Gesamtpartei, daher sollte eine LO nur gegründet werden, wenn ausreichend Mitglieder mit Verbindung zur übergeordneten Organisation vorhanden sind. Die Gründung auf der BGV soll zumindest sicherstellen, dass man die Gründer der neuen Landesorganisation einmal gesehen hat. 
@Länderrat: Formalisierung der bisherigen Praxis.

Bis zur formalen Gründung können zu gründende LOs das Crew-Konzept anwenden.