Bisher wären Delegationen auf Mitgliederversammlungen über die BGO, LGO oder die Versammlungsordnung möglich gewesen. Ich beantrage, dass dies auch weiter möglich ist - und um dies nochmal explizit festzuhalten beantrage ich folgende Änderung der Satzung:

= § 3 Neuer Absatz =
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Stimme bei Mitgliederversammlungen und gemäß der LDO zu delegieren.

= Begründung =
Initiative um den Status Quo explizit zu machen.