Bisher wären Delegationen auf Mitgliederversammlungen über die BGO, LGO oder die Versammlungsordnung MÖGLICH gewesen. Ich beantrage, da ich glaube dass dies die Mehrheit der Mitglieder aller Landesorganisationen nicht möchte dass dies möglich ist, folgende Änderung der Satzung:

= § 3 Neuer Absatz =
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Stimme gemäß der LDO zu delegieren. Die Delegation des Stimmrechts ist bei Mitgliederversammlungen nicht zulässig.