Die Mitgliederversammlung  möge beschließen, dass statt des Begriffs "Landes
vorstand" auch die Bezeichnung "Landesvertretung" verwendet werden kann. Dabei soll zukünftig vorrangig die Verwendung "Landesvertretung"  erfolgen. Die Personen die diesem Organ angehören, sollen "Mitglied der Landesvertretung" genannt werden, z.B: kurz MLV oder MiLV.

====Begründung:====
Die Bezeichnung "Landesvorstand" führt regelmäßig dazu, dass gewählte Personen sich hauptsächlich als Entscheidungsträger/-innen verstehen, statt als die definierten Vertretungen der Basis, der gesamten Mitglieder.  Daher ist diese Bezeichnug die Richtige, denn die "Mitglieder der Landesvertretung" sind genau das.  Vertretung, nichts sonst.  Sie haben den Willen der Basis umzusetzen, nicht selbst über Weg und Ziel so wie ein Vorstand eines Vereins zu entscheiden. 
Dadurch muß auch die Abkürzungen LV. nicht geändert werden, wodurch keine so hohen Aufwände bei der Umsetzung erforderlich sind, wie es bei einer kompletten Umbenennung in eine ganz andere Bezeichnung der Fall wäre. Zum Beispiel können die lv- ...  Emailadressen so bleiben wie sie ist .