Ich beantrage die Satzung in § 10 (3) wie folgt zu ändern:

Alter Text

(3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied. Der BV entsendet einen Vertreter mit beratender Stimme.

Neuer Text

(3) Sie besteht zumindest aus dem Bundesschatzmeister und einem weiteren Mitglied, sowie den Landesschatzmeistern.

Begründung

Die Verantwortung trägt in vielen Fällen die BGF als Ganzes. Wir schlagen so 3 Fliegen mit einer Klappe:

  1. finanzielle Verantwortung und eine gewisse Eigenständigkeit bei den Ländern
  2. verbesserte Kommunikation durch gemeinsame Sitzungen
  3. Strukturdiskussion auf Oktober verschoben

Landesschatzmeister die nicht Mitglied der BGF sein wollen können vom Landesschatzmeisteramt zurücktreten.