Die Bundesgeneralversammlung der Piratenpartei Österreichs möge beschließen, dass die Finanzhoheit bei einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern und bei gegebener Struktur den jeweiligen Landesorganisationen zukommt.
Details in Zusatzanträgen.
Die Bundesgeneralversammlung der Piratenpartei Österreichs möge beschließen, dass die Finanzhoheit bei einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern und bei gegebener Struktur den jeweiligen Landesorganisationen zukommt.
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