Da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, das sich einzelne Bundesländer durch den Bund in ihrer Eigenständigkeit eingeschränkt fühlen,möge die Mitgliederversammlung beschließen, die derzeitige BGF aufzulösen und ein neues Organ zu bilden. 
Die BGF soll aus dem Organ BSM , der aus dem BSM und seinem Stellvertreter besteht ,und je einem Abgesandten aus jeder LO gebildet werden. Die Länderverantwortlichen, sollen mehr Möglichkeiten bekommen selber Entscheidungen zu treffen. Das Organ BSM hat ein Vetorecht / Zurückweisungsrecht zur Neudiskussion indersbesonders, wenn Gesetze nicht beachtet werden.