=Antrag=
BGO §4 „Abhaltung der Bundesgeneralversammlung“ soll wie folgt geändert werden:

==Alter Text==
(7) Sind zu einem Gegenstand mehrere Anträge gestellt ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Vor jeder Abstimmung kann Antrag auf eine geheime Wahl gestellt werden, dem stattzugeben ist. Details über den Wahlmodus regelt die Wahlordnung.

''wird ersetzt durch''

==Neuer Text==
(7) Sind zu einem Gegenstand mehrere Anträge gestellt ist zunächst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Vor jeder Abstimmung kann Antrag auf eine geheime Wahl gestellt werden, dem stattzugeben ist''', wenn er von mindestens 10% der zu diesem Zeitpunkt für diese Versammlung akkreditierten Mitglieder unterstützt wird'''. Details über den Wahlmodus regelt die Wahlordnung.

=Begründung=

Es ist möglich, das ein einziger Troll eine Komplette BGV durch wiederholtes stellen eines Antrages auf geheime Abstimmung aufhält. In Deutschland hat man dies bereits geändert und auf 20 Personen fixiert – trotzdem gab es am letzten BPT mehr geheime Abstimmungen denn je, mit dem Zweck die Versammlung aufzuhalten und Tagesordnungspunkte zu verhindern.