=Antrag Teil 1= Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden: ==Text== (4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen. (5) Anträge zur Änderung oder Erweiterung des Grundsatzprogramms müssen in zwei Stufen eingebracht werden: # Einbringung gemäß der LDO als Antrag zur Mitgliederversammlung. # Beschluß auf der nächsten BGV mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen. =Antrag Teil 2= ==Text== Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden: * Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms bei einer Mitgliederversammlung. ** Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde. *** Anträge werden genau 32 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt. **** Neu: ≤ 14 days **** Diskussion: 700 days **** Eingefroren: 10 days **** Abstimmung: 15 days *** _ **** Quorum Thema: ≥ 0% **** Quorum Initiative: ≥ 0% **** Direkte Mehrheit: > 70% **** Indirekte Mehrheit: > 70% =Antrag Teil 3= Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen ..." hinzugefügt werden: ==Text== # Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung =Begründung= Dieser Antrag lehnt sich sehr stark an i2954 an, aber fordert nur die Einbringung gemäß des neu definierten LDO-Regelwerks, und keine erfolgreiche Abstimmung im Liquid, bevor auf BGV abgestimmt wird. So wird eine Filterung/Erweiterung/Findung von Kompromissanträgen über Liquid gefördert bzw vorrausgesetzt, aber schafft keine Abstimmungshürde vor der BGV.