=Antrag Teil 1=
Der Satzung möge in § 20 folgende Absätze hinzugefügt werden: 
==Text== 
(4) Das Grundsatzprogramm definiert die politischen Grundsätze und langfristigen Ziele der Partei und kommuniziert diese nach außen.

(5) Anträge zur Änderung oder Erweiterung des Grundsatzprogramms müssen in zwei Stufen eingebracht werden:
# Einbringung gemäß der LDO als Antrag zur Mitgliederversammlung. 
# Beschluß auf der nächsten BGV mit einer Mehrheit von zumindest 70% der abgegebenen gültigen Stimmen.

=Antrag Teil 2=
==Text==
Der LDO möge in § 3 (4) der folgende Text hinzugefügt werden:
* Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms bei einer Mitgliederversammlung. 
** Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
***  Anträge werden genau 32 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.
**** Neu: ≤ 14 days
**** Diskussion: 700 days
**** Eingefroren: 10 days
**** Abstimmung: 15 days
*** _
**** Quorum Thema: ≥ 0%
**** Quorum Initiative: ≥ 0%
**** Direkte Mehrheit: > 70%
**** Indirekte Mehrheit: > 70%

=Antrag Teil 3=
Der LDO möge in § 4 (3) unter dem Punkt "In allen sachpolitischen Themenbereichen ..." hinzugefügt werden:
==Text==
# Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung

=Begründung=
Dieser Antrag lehnt sich sehr stark an i2954 an, aber fordert nur die Einbringung gemäß des neu definierten LDO-Regelwerks, und keine erfolgreiche Abstimmung im Liquid, bevor auf BGV abgestimmt wird. So wird eine Filterung/Erweiterung/Findung von Kompromissanträgen über Liquid gefördert bzw vorrausgesetzt, aber schafft keine Abstimmungshürde vor der BGV.