Der BV wird beauftragt, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, die garantiert, dass

*) Landesorganisationen auch juristische Personen sein können, um die Verantwortung und Haftung für regionale Rechtsgeschäfte dort hin zu bringen, wo sie passieren.
*) Juristische Personen Mitglied der Piratenpartei Österreich werden können
*) die Mitgliederaufnahme auf der tiefsten orgabnisatorischen Ebene geschieht
*) Die Autonomie von Landes-, Bezirks- und anderen Regionalorganisationen gewahrt bleibt

sowie eine Liste an klar nachvollziehbaren *inhaltlichen* Bedingungen, die eine Mitgliedschaft einer juristischen Person (Verein/Landesorganisation etc.) erfordert.

Darüber hinaus obliegt die organisatorische Gestaltung den Landesorganisationen.

Ziel ist, allen Landesorganisationen, welche die Reife zur Eigenständigkeit haben, diese zu ermöglichen, sowie den organisatorischen Grundstein für eine geeinte Piratenpartei zu legen.